- Kardinal Nicolas de Jesus Lopez Rodriguez Erzbischof Metropolitan von Santo Domingo und Primat von Amerika (März 2007)

Wir präsentieren hiermit die Schrift über „Die Kirchlichen Dokumente über das Alter der Kinder bei der Erstkommunion“  und erteilen die Erlaubnis zu ihrem Druck in unserer Erzdiözese.
In jeder Epoche und ganz besonders in der heutigen, wo die sozialen Kommunikationsmittel  und umgebende Milieu vor allem die Kinder beeinflussen und diese zu einer Frühreife ihres Vernunftgebrauchs gelangen, muß die Kirche rechtzeitig drauf vorbereiten, die Hauptgeheimnisse unseres Glaubens  kennenzulernen und zu leben, ebenso über die Prinzipien der Moral und die Gegenwart Unseres Herrn Jesus Christus in der Heiligen Eucharistie zu wissen.
Das Kind ist vor allem in seinen ersten Lebensjahren sehr empfänglich und bleibt gezeichnet von den ersten Eindrücken und Ideen, die sich seinem Geist und seinem Herzen einprägen. Mit seinem reinen Herzen ist es in der Lage, schnell die Ideale der Tugend und des Evangeliums zu erspüren. Die Geschichte berichtet uns über die Heiligkeit vieler Kinder, die erst sechs oder sieben Jahre alt waren. Im Gegensatz dazu kann eine schlechte Beeinflussung, etwa durch eine ungesunde Umgebung daheim oder außerhalb des Zu Hauses, in ihnen auch  unauslöschbar negative Zeichen hinterlassen. Der Herr Jesus Christus gibt uns ein Beispiel im Aufnehmen und Betreuen der Kinder, selbst der allerkleinsten. Wir wissen, dass Jesus Christus inmitten all der Arbeit der Evangelisation die Zeit fand, um mit Kindern beisammen zu sein, mit ihnen zu reden und sie zu segnen. Die einzelnen Evangelienberichte hierzu sind allen hinlänglich bekannt. Die Bedeutung und vornehmliche Aufgabe der Erziehung der Kinder zur Tugend sowie jedwede andere Hilfe, die für sie vorteilhaft ist, sind uns  anempfohlen vom Herrn, indem er sagt: „Wer eines von diesen Kleinen aufnimmt, der nimmt Mich auf. Alles, was ihr einem dieser Kleinen getan habt, das habt ihr Mir getan.“ (Mk 9,36-37; 10, 13 ff). Bezüglich des Alters der Kinder zur Erstkommunion hat die Kirche traditionsgemäß immer gelehrt, dass es notwendig ist, sie etwa im Alter von sieben Jahren vorzubereiten und ihnen beim ersten Vernunftgebrauch die Kommunion zu spenden. In der antiken Frühkirche gab man den  Säuglingen bereits die Kommunion in Form von konsekriertem Wein sogleich nach ihrer Taufe. Der Heilige Thomas von Aquin sagt: „Sobald sie ein gewisses Unterscheidungsvermögen haben“. Heute, wie es allgemein bekannt ist, kann der Vernunftgebrauch sehr viel früher als erst mit sieben Jahren beginnen. Es gibt viele Fälle von Kindern, die wesentlich jünger als sieben Jahre  und schon von dem Bösen angesteckt sind. Beim längeren Hinwarten, bis sie zehn oder zwölf Jahre erreicht haben und dann zur Erstkommunion vorbereitet werden, kann es sein, dass es bereits  zu spät ist und in ihrem Geist und in ihrem  Herzen, ehe Christus eintritt, bereits die Sünde und das Laster eingetreten sind. Die Gegenwart Christi in der Eucharistie schon in den ersten Lebensjahren, stärkt den Willen des Kindes und schenkt ihm die Gnade, gegen die Sünde anzugehen. Alle Erziehungswissenschaftler  lehren, dass der Erfolg um so besser ist, je eher man damit beginnt, ein Kind zur Tugend und zum Guten zu erziehen. Erforderlich dazu ist, dass es frühzeitig geschieht. Manche wenden dagegen ein, dass es besser sei abzuwarten, bis das Kind bei seiner Erstkommunion ein Alter von etwa neun oder zehn Jahren erreicht hat, damit es ein besseres Bewusstsein über das hat, was es tut,  so würde es auch besser vorbereitet sein. In vielen christlichen Familien leiden die Kinder aber wegen dieser Verspätung!
Man denke an die Ermahnung des Herrn: „Lasst die Kinder zu Mir kommen! Hindert sie nicht daran!“ (Mt 1913)
Die Gründe, die bis jetzt die Päpstlichen Dokumente darlegten, sind klar, besonders von Pius X. an bis heute, die anordnen, dass man die Kinder ab dem ersten Vernunftgebrauch vorbereite und ihnen die Erstkommunion reiche. Natürlich wird dabei vorausgesetzt, dass man fortfährt diese Kinder zu führen, vor allem wenn es sich um Kinder aus praktizierenden Familien handelt.
Es gibt verschiedene Gruppen, in denen diese Kinder unter der Führung eines feinfühligen Katecheten zusammengeführt werden, der in ihnen die Hingabe an das Allerheiligste Sakrament anregt.
Auch können einige dabei versagen und den weiteren Kommunionempfang dann später unterlassen oder auch nicht mehr zur Kirche gehen. Doch tragen sie dann  in sich bereits das  „gute Saatgut“. Auch diejenigen, die ihre Erstkommunion mit acht oder zehn Jahren empfangen haben, können später  irren und der Kirche fernbleiben.
Schließlich müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass der Herr in der Eucharistie ein „Geheimnis des Glaubens“ ist. Um mehr  zu verlangen und um Ihn zu begreifen und in uns zu vertiefen, müssen wir einen demütigen Glauben haben, den wir dem Geheimnis  unterwerfen,  das Johannes Paul der II. als ein „Großes Geheimnis, ein Geheimnis der Barmherzigkeit“ bezeichnete. Der Glaube ist für die, die einfachen und demütigen Herzens sind, viel lebendiger, wie der Herr selbst sagt (siehe Mt 11,25), in diesem Punkte können uns die Kinder Vorbild sein.
Wir fordern dazu auf, mit Aufmerksamkeit die Päpstlichen Dokumente zu studieren und sie in die Praxis umzusetzen.

 

- Kardinal Bernardino Echeverria Ruiz – Ecuador (1.12.1995)
Ich habe sehr aufmerksam die Sammlung der „Kirchlichen Texte und Dokumente über das Alter der Kinder bei der Erstkommunion“ gelesen und schließe mich voll und ganz dem Wunsch und den Regelungen der Päpste an: Hl. Pius X., Benedikt XV, Paul VI. und Johannes Paul II. Ich schließe mich dem, was sie erklärt haben vollkommen überzeug davon ant, dass es unerlässlich ist,  „Jesus zu gestatten, in die Herzen der Kinder einzutreten, ehe Satan eintritt“, damit sich „die Erneuerung des christlichen Geistes in der neuen Generation“ verwirklichen kann. Ich hoffe, dass alle die Dringlichkeit verspüren, sich treu den Anordnungen der Päpste zu verhalten, die auch im Neuen Kodex des Canonischen Rechts verankert sind.




 

 

- Seine Exzellenz Monsign. Julio Terán Dutari, Auxiliarbischof von Quito (Ecuador), Bischöflicher Vikar für das Laienapostolat (10.05.1996). An den Hochwürdigen Pater Orfeo Mason. Verantwortlicher in der Erzdiözese für die Armata Bianca in Quito:
Sehr verehrter in Christus, Pater Orfeo, in Beantwortung Ihrer Anfrage, die ich erhalten habe, betreffend die Erstkommunion im frühen Kindesalter und gemäß der kirchlichen Gesetze und der lobenswerten Absichten der Armata Bianca, habe ich die große spirituelle Freude, Ihnen folgendes mitzuteilen: das Kanonische Recht (cann. 913 und 1914) weist darauf hin, dass die Kinder, die ein Vernunftalter erreicht haben auch das Recht haben, dass man sie gemäß ihren Fähigkeiten vorbereite, um die Heilige Kommunion  so frühzeitig wie möglich nach vorausgegangener sakramentaler Beichte zu erhalten. Die Pflicht, sie vorzubereiten, obliegt in erster Linie den Eltern und denjenigen, die diese vertreten. Erforderlich ist jedoch auch die Pflicht ihrer Pfarrer, darüber zu wachen, dass denjenigen Kindern, die zum Gebrauch ihrer Vernunft noch nicht befähigt sind oder die dafür nicht ausreichend vorbereitet worden sind, die Heilige Kommunion nicht gespendet wird. (…) Es ist daher sehr begrüßenswert, dass die Armata Bianca die Erstkommunion sehr frühzeitig bei den Kindern  fördert, die sich in der Situation befinden, auf die der Codex hinweist. Man hält jedoch nicht für angebracht, dass sich ihnen  wenig vorbereitete Gruppen anschließen. Für diese Frühkommunion muß man berücksichtigen, dass es  dagegen keine berechtigten Einwände der Pfarrer gibt und dass eine gebührende Vorbereitung dazu besteht, dass sie privat vorgenommen  und danach nicht öffentlich gefeiert wird, vor allem dass diese Kinder, die daran teilnehmen, dann nicht davon entbunden sind, zum allgemein vorgesehenen Termin in den Gruppen der Pfarreien oder Erziehungsinstituten an dem Vorbereitungsunterricht zur Erstkommunion teilnehmen.
Mit meinem besonderen Segen für dieses sakramentale Wirken, das dem Herzen Gott Vaters und unserem Papst, Johannes Paul II., besonders teuer ist schließe ich mich Ihren und den Gebeten der gesamten Armata Bianca an.

- Seine Exzellenz, der hochwürdiger Monsignore Manoel Pestana Filho, Bischof von Anapoli – Brasilien (1996)
Man kann gar nicht genug die Arbeit der Armata Bianca zum Schutze für die Unschuld der Kinder  schätzen. Ihre Herzen und ihre Seelen sind die schönsten und durchsichtigsten Abbilder der Güte und Schönheit Gottes. Ihre Reinheit zerstören ist ein krimineller Akt gegen die Menschheit, denn man beraubte sie ihrer kostbarsten Werte. Nicht ohne Grund hat der Herr gesagt: «Wer eines von diesen Kleinen zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde.»
Den Kindern die Eucharistie reichen bedeutet, sie mit dem zu ernähren, was ihnen zusteht, das Brot der Engel. Mehr noch als dies! Es bedeutet, ihnen Kraft zu geben, damit in ihnen immer mehr das göttliche Leben mit all seinen Gaben heranwächst. Heilige und Apostel werden dann wie Wasser aus der Quelle sprudeln. Wir alle, Bischöfe, Priester, Ordensleute und Familienangehörige müssen „Ja“ zum Vater sagen und Ihm Kindheit, Zeit und Talente weihen, um die feste Hoffnung lebendig zu bewahren, alles in Christus zu erneuern, und zwar von Anbeginn. Wie die Gottesmutter: gehen auch wir zu den Kindern!

 

-Seine Exzellent, der hochwürdige Monsignore Peressin, Erzbischof von L’Aquila – Italien (28.09.1996)
Lieber Padre, ich schulde Ihnen eine Antwort auf Ihren Brief vom zweiten September dieses Jahres, mit dem Sie mir die Ehre machten, die Druckschrift „Sammlung der Kirchlichen Texte und Dokumente über das Alter der Kinder bei der Erstkommunion“ zuzusenden.
Ich stimme darin vollkommen überein, dass es die Pflicht der Eltern, der Geistlichen, der Katecheten und der gesamten kirchlichen Gemeinschaft ist, die Erstkommunion der Kinder zu fördern, sobald sie das Alter zum Gebrauch ihres Verstandes erreicht haben. Diese wundervolle  pastorale Aktivität der Kirche, ganz abgesehen davon , dass sie immer von den Päpsten gefördert und empfohlen worden ist, im besonderen von dem Hl. Papst Pius X., ist auch nach can. 914 des Kanonischen Rechts verpflichtend geworden. Daher ist es auch sehr bedauerlich, dass hier und dort manche Geistliche von dieser verpflichtenden Praxis abraten und die Kinder bis zu ihrem 10. Lebensjahr wieder wegschicken, bis das Kind bereits herangereift ist, seine kindliche Unschuld  verloren hat und schon recht  pfiffig geworden ist.
Haben Sie Mut, Padre Andrea, das Leben des Christen ist niemals leicht, um so weniger für den, der die Wahl für sich getroffen hat, vollkommen für den Herrn zu leben. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Mächte des Bösen uns überlegen wären, indem sie uns leibhaftig durch Widerspruch und sogar durch Verfolgung  jener, die uns nahe stehen, versuchen. Doch Gott, unsere höchste Liebe, weiß alles, sieht alles und vermerkt alles. Wichtig ist, an Ihm nicht zu zweifeln, Ihm in Liebe und evangeliengetreuer Schlichtheit zu dienen, ohne dass wir innerlich oder äußerlich  dabei jemals stolz werden, Gott zu gehören und sich ganz auf Seine Seite zu stellen. Wir alle sind nur arme Sünder, die die Gnade erhalten haben, danach zu suchen, mit Jesus und für Jesus zu leben, demütig im Weinberg des Herrn, also in Seine Kirche, zu arbeiten.