Die Kinder sind das Herz im Herzen des Vaters, „ihre Engel im Himmel sehen stets das Angesicht meines Vaters, der im Himmel ist“ (Mt 18,10). Der Auftrag, den Jesus zuerst an Petrus erteilt, ist, Seine Lämmer zu weiden, danach erst Seine Schafe (Joh 21,15). Das bedeutet, vor allem die Kinder zu behüten und sie spirituell zu nähren.
Am 10. August 1910 unterzeichnete Seine Heiligkeit, Papst Pius X., das von ihm erlassene Dekret „Quam Singulari“, in dem steht, dass die Kinder mit sieben Jahren zur Ersten Heiligen Kommunion zugelassen werden können
- Kommentar von Kardinal Gennari. Gleichzeitig zu dem Dekret „Quam Singulari“ wurde im Auftrag von Papst Pius X. ein Kommentar durch den Kardinal Casimiro Gennari vefaßt, der selbst Mitglied der Heiligen Sakramentenkongregation war, der wie kein anderer als erster die Wichtigkeit und Reichhaltigkeit des Dekretes bezeugen konnte. Gehe zu >>
- Kommentar von Kardinal Domenico Jorio, Sekretär der Hl. Kongregation der Sakramente, zum Dekret „Quam Singulari“ (1928). Im Jahre 1928, also 18 Jahre nach dem Erlaß des Dekretes „Quam Singulari“ und während des Pontifikats Pius XI., kommt Kardinal Jorio, Sekretär der Hl. Kongregation der Sakramente, in einer brillanten Analyse auf dieses Dekret zurück, und räumt dabei auch das letzte Hindernis betreffend seiner Aktualität aus. Gehe zu > >
Die Nachfolger des Heiligen Pius X. bestätigten seine Richtlinie bezüglich des Empfangs der Frühkommunion ab dem ersten Gebrauch der Vernunft.
S.S. Benedikt XV | S.S. Pius XI |
S.S.Pius XII | S.S. Paul VI |
S.S. Johannes Paul II |
Am 24. Januar 2005 erinnert Kard. Darío Castrillón Hoyos, Präfekt der vatikanischen Kongregation für den Klerus, in einem Brief, der an alle Priester in der Welt aus Anlass des Eucharistischen Jahres gerichtet ist und über das Dicastero (Ministerium des Vatikans) verteilt wurde, an die Pflicht, „vor allem die Kinder als die bevorzugten Empfänger der Eucharistie zu beschirmen“
„Zu jeder Zeit, besonders aber in der derzeitigen Epoche, wo die Möglichkeiten zur sozialen Kommunikation und zur Umwelt die Kinder überaus beeinflussen und sie zur Frühreife ihres Vernunftgebrauchs gelangen lassen, (…) muß man die Aufforderung des Herrn besonders bedenken: «…verwehrt es ihnen nicht und lasst sie zu Mir kommen.»“. Kardinal Nicolas de Jesus Lopez Rodriguez, Erzbischof und Metropolit von Sankt Domingo und Primat von Amerika (März 2007)
Man unterstreicht hier vollkommen die Direktive, die der Hl. Pius X. gab: Can. 914: „Vor allem ist es die Pflicht der Eltern und derer, die diese vertreten, wie es gleichfalls die Pflicht des zuständigen Gemeindepriesters ist, dafür zu sorgen, dass die Kinder, sobald sie zum Gebrauch ihrer Vernunft fähig sind, so früh wie möglich vorbereitet werden und, das Sakramente der Beichte vorausgesetzt, mit dieser göttlichen Speise genährt werden
„Hierin also besteht die notwendige Anweisung zur Ersten Heiligen Kommunion…“